Nachtrag: Weiter geht´s …

Zum letzten Bericht gibt es noch eine Korrektur. Der Hafen am Blevser Haken, DSC_1524ein ehemaliger Militärhafen für die 6. Flottille der Volksmarine, ist gesperrt und ich habe laut meinen Unterlagen in einem Nothafen auf eigenes Risiko fest gemacht. Er befindet sich nicht im Nationalpark. Vor einiger Zeit platzte Mangels Finanzierung der Bau einer Marina mit 400 Liegeplätzen. 400 Plätze in der Region ohne DSC_1530Infrastruktur wären auch mehr als ausreichend, zumal im 3 Seemeilen entfernten Wiek seit zwei Jahren ein wunderbares Hafendorf entstanden ist. Im Wieker Hafen übrigens super Freundlichkeit, 1,- € pro Meter, Duschen, W-Lan und Strom for free. Hierhin bin ich geflüchtet, als der ambitionierte Geländeverwalter Heese mit 3 e, mich aus dem ehem. Militärhafen vertrieben hatte. Selbst die Wasserschutzpolizei wurde bemüht mich zu begrüßen, um der Sache etwas Nachdruck zu verleihen.

Dann gab es noch ein Angebot von einem älteren Herrn in Tarnklamotten, auf mich zu schießen. Ich habe dankend abgelehnt, seinen Namen hat er mir nicht genannt. Den Vorfall habe ich der Wasserschutzpolizei gemeldet. DSC_1527DSC_1543 DSC_1542

Fischerboote im Hafen und kleine Kinder auf lärmenden Quads sind allerdings an der Tagesordnung, das ist scheinbar alles ok.

Weiter geht´s …

5 thoughts on “Nachtrag: Weiter geht´s …

  1. Durch Zufall diesen Beitrag entdeckt. Letzte Woche war ich auch dort, habe mich aber nicht in den Hafen getraut. „Hafen gesperrt“ wirkt doch (noch) ein wenig abschreckend. Kann eigentlich, außer dass man vertrieben oder gar beschossen wird, irgend etwas folgen? Also rechtlich? Ist das Befahren eines gesperrten Hafens eine OWi o.ä? Ansonsten würde ich es auch einmal versuchen, zumal kleinere Sportboote auch von mir gesichtet wurden. Beste Grüße! P.S. Interessante Seite! Und mit dem Ausstieg aus dem Hamsterrad dieser Welt genau die richtige Motivation fürs Leben auf dem Segelboot.

    1. Der Hafen wird nach wie vor von einheimischen Sportbooten und den Fischern genutzt. Schwierig eine Ordnungswidrigkeit nachzuweisen. Ich fahre auch wieder hin 😉

      1. Es gibt ja kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht. Der Hinweis auf die anderen Sportboote und Fischer wird im Zweifel nicht viel helfen (wenn ich zu schnell mit dem Auto fahre, dann hilft mir der Hinweis auf andere Raser auch nicht). Meine Frage daher: Ist das irgendwo gesetzlich geregelt, dass gesperrte Häfen nicht befahren werden dürfen? Wenn nicht, dann gibt es auch keine OWi. Etwas anderes wäre gegeben, wenn der Hafen auch zu dem an den Investor veräußerten Gebiet gehören würde. Dann hätten wir einen Hausfriedensbruch. Wie dem auch sei: Wenn ich dieses Jahr wieder einmal dort sein sollte, dann fahre ich einmal hinein. Gib bitte Bescheid, welche Erfahrungen Du dort weiter machst. Alles Gute! P.S. Für Ruden gilt seit diesem Jahr ja auch leider die Sperrung.

        1. Hi, Gesetzestext habe ich nicht gefunden. Dem Pächter ist es unter Androhung einer hohen Geldstrafe untersagt den Hafen zu nutzen. Fremde sind nicht willkommen. Neben dem Hafen ist ein alter Holzdalben. Anlegen gestattet. Wir sehen uns am Dalben.

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